Oft wird anwaltlicher Rat aus Sorge vor den Kosten gescheut und meist ist der Gang zum Rechtsanwalt zu spät. Im Gerichtsprozess ist die Mandantschaft zudem meist psychischen Belastungen ausgesetzt, welche hätten umgangen werden können. Ohne vorherigen anwaltlichen Rat sind zum Schluss die Kosten, der Zeitverlust des Mandanten und der entstandene Schaden weit aus höher als nötig. Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen schon eine Kurzberatung ausreicht, um die wichtigsten Fragen zu beantworten, größere Schäden und erhebliche Kosten zu vermeiden.
Vorab, eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung:
Eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Sache bei der AID24 Rechtsanwaltskanzlei kostet Sie, bis auf die regulären Telefongebühren, nichts! Sie werden zuvor darauf hingewiesen, wenn Kosten für Sie durch die Kanzleileistungen beispielsweise durch eine Kurz- oder Erstberatung entstehen. Eine Ersteinschätzung stellt vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Kurz- oder Erstberatung dar, vielmehr ermöglichen wir Ihnen hierdurch vorallem bezüglich möglicher Leistungen der Kanzlei und wahrscheinlicher Kosten ein individuelles Angebot von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei in Ihrer Sache zu erhalten.
Kurzberatung:
Wenn Sie eine Kurzberatung wünschen, sollten Sie dies vorab zumindest per eMail beauftragen, wir bestätigen dann per eMail vorab Ihren Auftrag als auch den Termin und übersenden die Mandatsunterlagen. Ihnen wird eine juristische Kurzberatung - bis 30 Minuten - für eine Beratungsgebühr in Höhe von 115,- Euro inkl. 19% USt.18,36 Euro Nettoberatungsbetrag 96,64 Euro angeboten. Sie erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles, sowie einen Überblick zu den zu erwartenden Risiken und Kosten. Fragen Sie per eMail nach einer kostengünstigen Kurzberatung oder einer fernmündlichen per Telefon. Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei berät Sie bezüglich Ihrer rechtlichen Alternativen gern!
Erstberatung:
Sollten Sie eine Erstberatung wünschen beauftragen Sie uns bitte vorab per eMail, wir bestätigen dann per eMail den Termin sowie Ihren Auftrag und übersenden die Mandatsunterlagen. Soweit die Kurzberatung über 30 Minuten dauern sollte, werden Sie darauf hingewiesen. Die Beratungskosten für die juristische Erstberatung betragen unabhängig von der Gesprächszeitdauer 225,- Euro inkl. 19% Ust. 35,92 Euro Nettoberatungsbetrag 189,08 Euro pro Erstberatung.
Verteidigung gegen Abmahnung:
Da beispielsweise Markenrechts- bzw. Urheberrechtsabmahnsachen vom Streitwert und von dem damit verbundenen Arbeitssaufwand oft sehr stark voneinander abweichen, können wir Ihnen aus Gründen der Seriösität keinen Pauschalpreis für alle möglicherweise auftretenden Abmahnfälle nennen. Wir beraten und vertreten Sie individuell und vereinbaren mit Ihnen deshalb einen individuellen für Sie wirtschaftlich akzeptablen Festpreis für die Vertretung in einer Abmahnsache soweit Sie eine Vertrtetung durch uns wünschen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung unter +49 611 89060871 (*vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit).
Seminar:
15 staatliche Förderprojekte werden im Seminar kostenfrei vorgestellt.
Monatspauschale:
Soweit Sie sich nach Honorarvereinbarung zur Zahlung einer Monatspauschale von 117,81 Euro inkl. 19% Ust. 18,81 Euro Nettobetrag 99,- Euro über zwei Jahre verpflichten, erhalten Sie auf alle Rechtsberatungsdienstleistungen der AID24 Rechtsanwaltskanzlei innerhalb des genannten Zeitraums 15% Preisnachlass, soweit nicht nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet wird.
Basis-Pakete:
Für Existenzgründer und sonstige Personen hat die AID24 Rechtsanwaltskanzlei Basis-Pakete geschnürt. Beispielsweise beinhaltet eines der Packete eine Gestaltung oder Überarbeitung des Impressums und Datenschutzes Ihrer Internetpräsenz sowie einer Beratung zur Einhaltung von Urheberrechten und des Preisangabengesetzes. Lassen Sie rechtzeitig Ihre Internetpräsenz von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei auf Rechtsfehler überprüfen und ersparen sich damit teure Abmahnungen!
Stundensatz:
Nach Honorarvereinbarung liegt der Einzelauftragsstundensatz der AID24 Rechtsanwaltskanzlei für juristische Tätigkeit mindestens bei 257,- Euro inkl. 19% Ust. 41,03 Euro Nettobetrag 215,97 Euro.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Alternativ zur Honorarvereinbarung besteht die Möglichkeit bei der AID24 Rechtsanwaltskanzlei nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechen. Weitere Informationen z.B. zur Abrechnung nach Gebührentabelle erfahren Sie im kostenlosen AID24 Ratgeber - Ihr Anwaltsbesuch -. Fragen Sie nach dem Ratgeber der AID24 Rechtsanwaltskanzlei per eMail oder Telefon, dieser wird Ihnen ungehend per Email oder postalisch kostenlos zugesendet.
Vorauszahlung:
Eine Anzahlung in Höhe zumindest der Hälfte, der zu erwartenden Rechtsanwaltskosten ist grundsätzlich an die AID24 Rechtsanwaltskanzlei im Voraus zu zahlen, soweit es sich nicht um die Monatspauschale handelt. Sollten Sie sich für eine Kurzberatung entscheiden, wird regelmäßig um vollständige Vorauszahlung vor dem Gesprächstermin gebeten. Die Monatspauschale ist monatsweise per Lastschrifteinzug an die AID24 Rechtsanwaltskanzlei zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung bzw. eine Rechnung.
Kooperationspartnerkosten:
Die Kooperationspartner der AID24 Rechtsanwaltskanzlei verfügen über eigene Preisleistungsverzeichnisse, welche bei deren Leistungsinanspruchnahme unabhängig von den hier dargestellten Kosten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei zum Tragen kommen. Mandanten welche ARAG-rechtschutzversichert sind, werden in der Regel nach dem Rationalisierungsabkommen abgerechnet, welches zwischen der ARAG SE sowie Allrecht und der AID24 Rechtsanwaltskanzlei besteht.