Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Rechtsgebiete der Rechtsanwaltskanzlei AID24

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist in nachfolgenden Rechtsgebieten tätig, welche für Unternehmen und Mitarbeiter der IT-Branche von Relevanz sind. Bei genauerem Lesen der untenstehenden Rechtsgebiete wird Ihnen auffallen, dass das IT-Recht eine Querschnittsmaterie ist, welche mit sehr vielen Rechtsgebieten in Berührung kommt.Bitte beachten Sie jedoch, dass unser Schwerpunkt im IT-Recht nach § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) liegt.

Die Kanzlei ist in folgenden Rechtsgebieten tätig:

IT-Recht, Datenschutz / EDV / Software Vertragsrecht und Rückabwicklung von IT-Projekten

IT-Recht oder auch EDV / Software Recht, Datenschutzrecht sowie Internetrecht in Wiesbaden und Frankfurt am Main unsere Kernberatungsbereiche im Kurzüberblick: IT-Recht kann auch die Rückabwicklung von IT-Projekten bedeuten welche gescheitert sind und der Auftraggeber weitere unberechtigte

Urheberrecht oder Medienrecht Ihr Rechtsanwalt berät gegen Abmahnung

Urheberrecht ist neben dem Medienrecht auch Teil des IT-Rechts - die Rechtsanwaltskanzlei berät zu folgenden Punkten in Wiesbaden Erfurt oder Frankfurt am Main auch gern persönlich vor Ort: Verteidigung gegen Tauschbörsenabmahnungen mit Bezug zum Urheberrecht im Internet bezüglich (il-)legalen Down-

Anwaltskanzlei für Markenrecht (gewerblicher Rechtsschutz)

IT-Recht ist auch das Markenrecht, wir beraten zu folgenden Punkten: Verteidigung gegen Markenrechtsabmahnungen Verteidigung gegen Abmahnungen zu angeblichen Plagiaten Beratung vor einer Markenanmeldung Durchführung von Markenanmeldungen Prüfung von Markenfälschungen Prüfung von Abschlusserklärungen

Kanzlei für Arbeitsrecht

Das IT-Recht hat viele Schnittpunkte mit dem Arbeitsrecht, wir beraten unsere Mandantschaft zu folgenden Bereichen: Prüfung, Gestaltung und Verhandlung bei Ihrem Arbeitsvertrag, Gehaltszahlungen, Vergütungsmodelle z.B. für Freelancer & Angestellte Kündigung und Abmahnung Mitbestimmungsrecht des

Arbeitsstrafrecht

Was ist Inhalt des sogenannten Arbeitsstrafrechts? Das Arbeitsstrafrecht erfasst Delikte, die einen spezifischen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen. In der Regel ist der Arbeitgeber Normadressat der einschlägigen Vorschrift, wobei eine Vielzahl verschiedener Gesetze, nicht nur des „klassischen“

Strafrecht

IT-Recht beinhaltet auch das Strafrecht bzw. Wirtschaftsstrafrecht. Hier ein Kurzüberblick möglicher Delikte bzw. Rechtsbereiche zu denen wir beraten: Nötigung durch anwaltliche Schreiben des Gegeners Betrug durch anwaltliche Schreiben des Gegeners Erpressung durch anwaltliche Schreiben des Gegeners

IT-Strafrecht

Was beinhaltet das sogenannte „IT-Strafrecht“? Das Strafrecht im Bereich des IT-Rechts (Informationstechnologierecht) regelt die Strafbarkeit von Handlungen, die mittels Computer oder im Internet begangen werden. Dazu gehören unter anderem das sogenannte „Hacking“ (Erlangung unautorisierten Zugangs

Straftaten im Urheberrecht (§ 106 UrhG)

Sind Urheberrechtsverletzungen strafbar? Gemäß § 97 UrhG ziehen Urheberrechtsverletzungen in erster Linie Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich. Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann sich allerdings gemäß §§ 106ff. UrhG auch strafbar machen. Die zentrale

Straftaten im Markenrecht (§§ 143, 143a MarkenG)

Sind Markenrechtsverletzungen strafbar? Die §§ 143ff. MarkenG enthalten Strafvorschriften. Mit § 145 MarkenG liegt zudem eine Bußgeldvorschrift vor. Gemäß § 143 MarkenG sind bestimmte Kennzeichenverletzungen strafbar: Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich 1. entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Straftaten im Patentrecht (§ 142 PatG) und Gebrauchsmusterrecht (§ 25 GebrMG)

Sind Patent – und Gebrauchsmusterrechtsverletzungen strafbar? Gemäß § 142 PatG stehen Patenrechtsverletzungen unter Strafe: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne die erforderliche Zustimmung des Patentinhabers oder des Inhabers eines ergänzenden
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
RA Christoph Scholze
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main