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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Das Internet besteht aus Millionen von Webseiten und ist eine wichtige Informationsquelle. Aber um die Informationen überhaupt finden zu können, bedarf es Suchmaschinen, wie z.B. Google, oder Bing. Google Search ist jedenfalls in Deutschland die führende Suchmaschine. Etwa 95,13 % der Suchanfragen gehen aktuell über Google. Google verfügt somit über eine dominante Position.
Gerade wegen des sehr hohen Marktanteils von Google im Suchmaschinengeschäft kommen immer wieder Stimmen auf, die kartellrechtliche Schritte gegen Google fordern. Es ist jedoch rechtlich umstritten, ob auf kartellrechtlicher Ebene Schritte gegen Google unternommen werden können.
Ein dominanter Marktanteil ist rechtlich gesehen an sich noch kein Verstoß gegen das Kartellrecht. Auch ein Monopol ist im Einzelfall möglicherweise erlaubt, soweit dieses nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten zu Stande kam. Hinter dem Kartellrecht steht der Grundgedanke der Verhinderung des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht.
Ein solcher Missbrauch sei im Fall Google jedenfalls nicht gegeben. Zu diesem Ergebnis kommen Juristen der Universität Düsseldorf. Der hohe Marktanteil sei auf kartellrechtlicher Ebene nicht allzu relevant, wenn der Online-Dienst unentgeltlich angeboten werde und konkurrierende Anbieter existierten. Im Fall Google ist der Dienst im Wesentlichen unentgeltlich, eine Ausnahme davon ist z.B. google Adwords. Ferner existieren Konkurrenzanbieter, wie Bing oder Yahoo.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die Monopolkommission der Bundesregierung. http://www.monopolkommission.de/index.php/de/ Die Kommission warnt den Bund vor einem voreiligen Vorgehen gegen Google und andere Internetkonzerne. “Eine Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums erscheint (noch) nicht angezeigt", hieß es im Hauptgutachten des Expertengremiums.
(quelle)
Wie Sie einen Löschungsantrag bezüglich Ihrer Daten auf Fremdseiten bei Google stellen können, erfahren Sie hier.
Soweit Sie kartellrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Internet oder Ihrem Onlineauftritt haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt vorzugsweise mit Schwerpunkt im IT-Recht dazu befragen.
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