Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

IT-Recht: Vorratsdatenspeicherung was ist das und wann kommt das neue Gesetz?

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 28. September 2015 um 17:18
Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei

Vorratsdatenspeicherung was ist das eigentlich sowie Aktuelles zum “Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten"

Was soll bei der sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ gespeichert werden?

Die Vorratsdatenspeicherung soll sich auf die Speicherung von sogenannten „Verkehrsdaten“ beziehen. Mit diesem Begriff sind in der Regel vor allem Telekommunikationsdaten gemeint, welche nach der Definition von § 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegt sind. So sollen die gewählten Rufnummern, die Dauer des Anrufs wie auch der Zeitpunkt, an welchem er getätigt wurde, gespeichert werden. Der maximale Zeitraum der Speicherung (Höchstspeicherfrist) bei dieser Art der Daten soll § 113a Absatz 1 und 2 auf maximal zehn Wochen beschränkt sein. Die gesetzliche Reglung für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist im viel diskutierten „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (BR-Drs. 249/15) festgehalten.

In dem Fall, dass ein Anruf von einem Mobiltelefon getätigt wird, kann zusätzlich zu den obengenannten Daten auch der Standort des Anrufs und gegebenenfalls des Empfängers gespeichert. Die Höchstspeicherfrist soll hierbei vier Wochen betragen. Weiterhin sieht der aktuelle Gesetzentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung laut § 113b Absatz 5 vor, dass bei “Internet-Telefondiensten“ IP-Adressen gespeichert werden sollen. Darüber hinaus können wohl auch der Zeitpunkt und die Dauer, in welcher die IP-Adresse genutzt wird, gespeichert werden. In § 113b Absatz 5 soll festgehalten werden, dass der komplette Inhalt der Internetnutzung von der Speicherung ausgenommen ist. E-Mail-Adressen, wie auch der Inhalt der E-Mail, sollen ebenfalls nicht als Teil der Vorratsdatenspeicherung vorgesehen sein. Alle gespeicherten Daten sollen laut § 113b Absatz 8 nach Ablauf der Speicherfristen, welche in Absatz 1 festgehalten sind, „unverzüglich“ und „irreversibel“ gelöscht werden. Der späteste Zeitpunkt der irreversiblen Löschung soll innerhalb einer Woche nach Beendigung der Speicherfrist nach dem Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung durchgeführt werden.

Wessen Daten sollen bei der sogenannten "Vorratsdatenspeicherung" gespeichert werden?

Das Ziel der Datenvorratsspeicherung wird im Gesetzesentwurf damit begründet, dass die Verkehrsdaten eine wichtige Rolle in der „Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr“ spielen. Verkehrsdaten werden hierbei als essentielle Hilfsmittel bei Ermittlungen von staatlichen Behörden dargestellt. Der Gesetzentwurf würde eine erhebliche Veränderung zu der gegenwärtigen Situation mit sich bringen. Im Moment ist die Einforderung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsunternehmen nämlich in § 100g der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, welche besagt, dass diese nur stattfinden kann wenn eine entsprechende richterliche Anordnung vorliegt. Diese Anordnung gilt jedoch nicht rückwirkend und kann nur angewendet werden, wenn die entsprechenden Unternehmen die Daten noch gespeichert haben, wozu sie jedoch nicht verpflichtet sind. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Erhebung von Verkehrsdaten im Falle besonders schwerer Straftaten, welche in § 100 Absatz g definiert werden, möglich ist. Durch das neue Gesetz wäre es möglich in definierten Fällen auf die Daten zuzugreifen ohne dass es einer richterlichen Anordnung bedarf.

Ab welchem Zeitpunkt soll das Gesetz zur sogenannten "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft treten?

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 09.06.2015 den aktuellen Entwurf eines “Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ vorgestellt. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf bereits an den Bundesrat weitergeleitet. Nach Quellen der Wochenzeitung „Die Zeit“ sollte der Entwurf bis vor der Sommerpause des Bundestages beschlossen werden. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht und auch nach dem Sommerpausenende im September wird, wie in den vergangenen Monaten auch, noch viel Kritik an dem Entwurf geübt. So hat sich auch die Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 09.06.2015 gegen das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, da es gegen grundlegende Menschenrechte verstoße. Weiterhin wird daran gezweifelt, ob der aktuelle Gesetzesentwurf mit europäischen und verfassungsrechtlichen Gesetzen bzw. Normen konform ist. Wir dürfen bezüglich des weiteren Verlaufes gespannt bleiben. Am 21.09.2015 folgte eine weitere parlamentarische Verhandlungsrunde zum sogenannten Vorratsdatenspeicherungsgesetz.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Abmahnung zu Foto: Kanzlei Dr. Lohsin & Partner für Folkert Knieper - Marions Kochbuch

veröffentlicht am 18. Oktober 2024 um 14:10
Anwalt Abmahnung Dr Lohsin: Details der Forderung Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzleien Dr. Lohsin & Partner, cyfire, albrecht legal oder pöpken santjer bischoff erhalten haben, kann dieser Artikel wichtige Informationen und Handlungsempfehlungen für Ihren Fall bieten. Der Aid24 Rechtsanwaltskanzlei

Datenschutzdokumentation mit Datenschutz-Generator-Software für Schweiz, Deutschland oder Österreich erstellen

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 26. Januar 2023 um 21:01
Die Bedeutung einer Datenschutz-Dokumentation für Unternehmen in der Schweiz, Österreich und Deutschland nach der DSGVO, BDSG, DSG neu AT, DSG neu CH ? Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) stellt für bestimmte Vorgänge im Unternehmen umfassende Dokumentationspflichten an den Verantwortlichen

Abmahnung bei Datenschutzverstoß nach DSGVO zulässig?

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 03. Oktober 2024 um 18:10
Sind Abmahnungen bei Datenschutzverstößen insbesondere nach der DSGVO möglich? Die Frage, wer, wann, wieso abmahnen darf ist nach wie vor umstritten. Seit der Einführung der DSGVO ist das Thema der Abmahnbarkeit immer wieder im Fokus. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Europäischen
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwalt Urheberrecht Markenrecht AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kanzleibriefe

Kanzlei Boisseree für SoundGuardian angebliche Urheberrechtsverletzung auf TikTok

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 22. April 2025 um 12:04
Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei BOISSERÉE vor angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme "Paradise" tätig zu sein. Details der Forderung von SoundGuardian GmbH Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben wegen der angeblichen Nutzung

ROSE & PARTNER Rechtsanwälte für Crash Your Sound GmbH wegen angeblicher Rechtsverletzung auf TikTok

veröffentlicht am 15. April 2025 um 11:04
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben der ROSE & PARTNER Rechtsanwälte vorgelegt, in dem diese im Namen der „Crash Your Sound GmbH“ zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes für einen auf TikTok verwendeten Song auffordern. Das

B&B Beutler Brandt für SoundGuardian angebliche Urheberrechtsverletzung auf TikTok

veröffentlicht am 11. April 2025 um 10:04
Update 27.01.2025 Uns liegt ein Schreiben der B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte vor angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme „ Jerome-Light “ tätig zu sein. Worum geht es? Die Kanzlei B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte PartGmbH spricht aktuell