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veröffentlicht am 14. Juli 2016 um 21:00
Verwechslungsgefahr bei Schokoladenriegel „Wafer Breax“ verletzt Gemeinschaftsmarke „HAVE A BREAK“ der Nestlé-Gruppe
“HAVE A BREAK” – mit dieser Wortmarke wirbt seit Jahren die Nestlé- Gruppe für ihren Schokoriegel „KIT KAT“. Die zur Nestlé-Gruppe gehörende Antragsstellerin ging aus diesem Grund gegen den Süßwarenhersteller von „Wafer Breax“ vor, da sie in dieser Bezeichnung eine Verletzung ihrer Wortmarke sah.
Das OLG Köln stimmte der Antragsstellerin in seinem Urteil vom 28.03.2014 (Az. 6 U 162/13) zu; es sah eine Verwechslungsgefahr als gegeben an.
Verwechslungsgefahr aufgrund Warenidentität und ähnlicher Satzmelodie im Markenrecht
Das Oberlandesgericht nahm einen Verstoß gegen Art. 9 I 2 lit.b) an, für welchen die Voraussetzungen des § 14 II Nr.2 MarkenG ebenfalls gelten würden. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr müsse unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände umfassend beurteilt werden. So müsse z.B. der Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Mark, die gedankliche Verbindung die dadurch hervorgerufen werden kann, und der Grad der Ähnlichkeit der Ware oder Dienstleistung beachtet werden.
Da es sich in diesem Falle um das gleiche Warenprodukt („Waffelschokoladenfinger“) handele und die Bezeichnung beider Produkte eine ähnliche Satzstruktur und phonetischen Klang aufweise, sei eine Gefahr des gedanklichen Inverbindungbringens nicht auszuschließen. Das bedeutet, dass der Verbraucher Gefahr läuft, das Produkt gedanklich dem anderen Produzenten zuzurechnen.
„Stellt man demnach im Wesentlichen das Gesamtzeichen "Have a break" und den bei dem angegriffenen Zeichen prägenden Bestandteil "Wafer Breax" gegenüber, ist in der maßgeblichen Gesamtschau - unter besonderer Berücksichtigung der bestehenden Warenidentität - Verwechslungsgefahr zumindest im Sinne einer Gefahr des gedanklichen Inverbindungbringens festzustellen. Denn es ist jedenfalls von einer gewissen klanglichen Ähnlichkeit zwischen "Have a break" und "Wafer Breax" (gesprochen als "Wafer Breaks" oder "Wafer Break") auszugehen. Es besteht eine ähnliche "Satzmelodie", die durch die unterschiedliche Anzahl von Wörtern nicht ausgeschlossen wird.“ (OLG Köln Urteil vom 28.03.2014, Az. 6 U 162/13)
Bekanntheitsgrad des Slogans kann Verwechslungsgefahr im Markenrecht verstärken
Zudem werde die Verwechslungsgefahr dadurch verstärkt, dass der Werbeslogan „HAVE A BREAK“ in der Gesamtbevölkerung sehr bekannt ist und die Verbraucher diesen dem Schokoriegel „Kit Kat“ von der Nestlé- Gruppe zuordnen. Zudem sei die ähnliche Farbgestaltung ein weiterer Punkt, der die Verwechslungsgefahr bestärke.
Das Oberlandesgericht gab somit einem Verfügungsanspruch der Antragsstellerin gestützt auf die Gemeinschaftswortmarke "Have a Break "aus Art. 9 I 2 lit. b) GMV statt.
Unsere Stellungnahme zur Verwechslungsgefahr bei Gemeinschaftsmarken im Markenrecht
Unserer Ansicht nach ist die Verwechslungsgefahr in markenrechtlichen Bereichen von immenser Aktualität und Bedeutung! Insbesondere wenn weltweit bekannte Markeninhaber wie Nestlé involviert sind, kann eine mögliche Verwechslungsgefahr wie oben dargestellt nicht ausgeschlossen sein.