Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Gesetz: Einem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerruf nach § 357 II BGB vertraglich auferlegt werden, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro gekostet hat.
Rechtsprechung: Sobald dem Kunden die Rücksendekosten vertraglich z.B. durch AGB auferlegt wurden, hat dieser nach § 357 III 3 BGB diese zu tragen, wenn der Bruttopreis der zurückgesendeten Waren nicht höher als 40 Euro ist. Wenn mehrere Waren bestellt werden, ist der Preis der zurückgesendeten Ware maßgeblich. Der teilweise Widerruf einer Bestellung ist nach überwiegender Ansicht aus Gründen des Verbraucherschutzes möglich, so auch das AG Wittmund Urteil vom 13.03.2008 (Az.: 4 C 661/07). Hat der Verbraucher mehrere Waren bestellt und diese in verschiedenen Paketen zurücksendet so kann der Unternehmer vom Verbraucher ebenfalls die Rücksendekosten verlangen.
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main