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Widerruf und Rücksendung in mehreren Paketen

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 16. Juni 2011 um 10:17
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Wenn die Rücksendekosten unter 40 Euro im Bruttopreis liegen, können dem Verbraucher diese auch bei - Teilrücksendung - auferlegt werden!

Gesetz: Einem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung der Ware nach erfolgtem Widerruf nach § 357 II BGB vertraglich auferlegt werden, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro gekostet hat.


Wie verhält es sich aber, wenn der Verbraucher mehrere Teilrücklieferungen, deren Bruttopreis unter 40 Euro liegt, vornimmt?

Rechtsprechung: Sobald dem Kunden die Rücksendekosten vertraglich z.B. durch AGB auferlegt wurden, hat dieser nach § 357 III 3 BGB diese zu tragen, wenn der Bruttopreis der zurückgesendeten Waren nicht höher als 40 Euro ist. Wenn mehrere Waren bestellt werden, ist der Preis der zurückgesendeten Ware maßgeblich. Der teilweise Widerruf einer Bestellung ist nach überwiegender Ansicht aus Gründen des Verbraucherschutzes möglich, so auch das AG Wittmund Urteil vom 13.03.2008 (Az.: 4 C 661/07). Hat der Verbraucher mehrere Waren bestellt und diese in verschiedenen Paketen zurücksendet so kann der Unternehmer vom Verbraucher ebenfalls die Rücksendekosten verlangen.

Fazit: Es kommt auf den Wert der konkret zurückgesendeten Ware an, auch wenn der Wert der vollständigen Bestellung weit über 40 Euro lag.


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