EU-Urheberrechtsreform wird teilweise gefordert!

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Eine Urheberrechtsreform scheint auf europäischer Ebene wohl absehbar!

Eine EU-Urheberrechtsreform wurde von einigen Experten schon seit einiger Zeit gefordert nun scheinen auf europäischer Ebene erste Entwürfe vorgelegt zu werden.

Auf der Tagung des Ausschusses Digitale Agenda am 03.12.2014 waren sich einige Experten einig: Eine Reformierung des Urheberrechts ist notwendig. Nach Ansicht der Mehrheit der Experten sei es aber nicht sinnvoll, eine große Generalrevision anzustreben, vielmehr solle die Politik kleine Baustellen bearbeiten. Laut Hoeren erfolge dies am besten anhand einer Prioritätenliste. Auch wenn die wesentlichen Fragen im Urheberrecht auf europäischer Ebene entschieden werden, müsse Deutschland bei den national zu regelnden Fragen zu einer steigenden innergesellschaftlichen Akzeptanz des Urheberrechts beitragen, so Metzger.

Kritik am aktuellen Urheberrecht

Laut Professor Thomas Hoeren, von der Universität Münster, sei das Urheberrecht „aus den Fugen geraten und nicht mehr handhabbar“. Inzwischen werde fast alles geschützt. Außerdem sei die Schutzdauer bis 70 Jahre nach dem Tod weit überhöht.

Kritisiert wird außerdem das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, dieses solle abgeschafft werden, so Judith Steinbrecher, Bereichsleiterin Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht beim IT-Branchenverband.

Der Interessenausgleich des geltenden Urheberrechts wird heute vielfach als unbefriedigend empfunden. Rechtsinhaber wünschen sich eine Erweiterung ihrer Schutzrechte, Nutzer fühlen sich durch zu starke Schutzrechte vom Zugang ausgeschlossen und empfinden Abmahnungen als missbräuchlich. Die fehlende Akzeptanz, der Regelungen des Urheberrechts, bei den Nutzern ist laut Metzger ein großes Problem, denn Verletzungen des Urheberrechts finden oft im Verborgenen statt. Ziel künftiger Regelungen müsse deshalb sein, einen möglichst harmonischen Ausgleich der Interessen herzustellen.

Laut Metzger sei der Kreis der geschützten Gegenstände – sowohl im Kernbereich als auch bei verwandten Schutzbereichen – hypertroph und an vielen Stellen kaum noch zu rechtfertigen. Allerdings seien solche Entwicklungen gerade auf nationaler Ebene nur schwer umzukehren. Digitalisierung und Vernetzung haben den Zugriff und die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte exponentiell ansteigen lassen. Dieser Bedeutungszuwachs habe sich bislang aber nicht in zusätzlichen Verdienstchancen niedergeschlagen. Grund dafür sei die leichte Verfügbarkeit kostenlos bereitgestellter Inhalte. Die Urheberrechtsgesetzgebung solle deswegen weniger auf Verbotsrechte und deren Durchsetzung abzielen, als darauf, Nutzungsformen in einem geordneten Verfahren durch Schrankenbestimmungen zu gestatten und mit Vergütungspflichten zu versehen, so Metzger.

EU-Urheberrechtsrefom

Eine umfassende EU-Urheberrechtsreform steht auch für die EU-Kommission weit oben auf der Agenda für dieses Jahr. Im Januar legte die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten) den Entwurf für ein einheitliches EU-Urheberrecht vor. Reda war im Mai zur zuständigen Berichterstatterin des Europaparlamentes gewählt worden und hatte sich in den vergangene Monaten mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur EU-Urheberrechtsreform - kürzere Schutzfristen, Zitierrecht für Videos, Beschränkungen für Kopierschutzmaßnahmen - beschäftigt. Zentrales Anliegen Redas ist es, das Urheberrecht dem Internet anzupassen. Außerdem befürwortet sie ein europaeinheitliches Urheberrecht, welches unmittelbar in jedem Mitgliedsland gilt, oder –falls dies nicht möglich ist - zumindest eine weitgehende Harmonisierung. Der vorläufige Bericht muss zunächst durch den Rechtsausschuss des Europaparlamentes, das ihn voraussichtlich im April verabschieden will. Im Herbst will die EU-Kommission dann ihre eigene Strategie zur EU-Urheberrechtsreform vorstellen. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaparlament-Vorschlag-fuer-EU-Urheberrechtsreform-vorgestellt-2520155.html)

Eine derartige Reform des Urheberrechts ist im gegenwärtigen Entwicklungsstadium nur noch als europäische Regelung denkbar, nicht zuletzt, weil verschiedene Richtlinien verändert oder zugunsten anderer Regelungen aufgehoben werden müssten, so Metzger. Sollte die Europäische Union eine umfassende Regelung im Urheberrecht treffen, sind die Spielräume für den deutschen Gesetzgeber stark beschränkt.

Fazit zum EU-Urheberrecht

Eine Umkehr der negativen Entwicklungen im Urheberrecht ist (besonders) auf nationaler Ebene nur schwer zu erreichen. Zu befürworten ist vielmehr ein europaeinheitliches bzw. weitgehend harmonisiertes Urheberrecht.

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