Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Social-Plugins wie der "Like" Button müssen von deutschen Webseiten, welche nicht von Facebook betrieben werden, entfernt werden, wenn deutsche Seitenbetreiber ab September 2011 kein Bußgeld bis 50.000,- Euro erhalten möchten.
Eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten erfolge bei Nutzung der Facebook-Dienste in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse. Wer einmal ein Plugin bei Facebook genutzt habe oder bei Facebook war, der müsse davon ausgehen, von Facebook zwei Jahre lang getrackt zu werden. Dies verstoße gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht.
Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügten nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen, sagte Weichert. Betroffene Nutzer würden nicht hinreichend informiert und es werde ihnen kein Wahlrecht zugestanden.
(quelle) (quelle)
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main