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veröffentlicht am 23. August 2011 um 10:56
Schleswig-Holstein, Landesdatenschützer Thilo Weichert, fordert alle Webseitenbetreiber auf, ihre Facebook-Aktivitäten einzustellen.
Social-Plugins wie der "Like" Button müssen von deutschen Webseiten, welche nicht von Facebook betrieben werden, entfernt werden, wenn deutsche Seitenbetreiber ab September 2011 kein Bußgeld bis 50.000,- Euro erhalten möchten.
Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kommt zu dem Ergebnis, dass der Social-Plugin "Like" Button gegen das Telemediengesetz, gegen das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise gegen das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein verstoße.
Eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten erfolge bei Nutzung der Facebook-Dienste in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse. Wer einmal ein Plugin bei Facebook genutzt habe oder bei Facebook war, der müsse davon ausgehen, von Facebook zwei Jahre lang getrackt zu werden. Dies verstoße gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht.
Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügten nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen, sagte Weichert. Betroffene Nutzer würden nicht hinreichend informiert und es werde ihnen kein Wahlrecht zugestanden.
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