Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Nach dem ersten Lesen des Abmahnschreibens wird schnell für den Betroffenen der “Abmahnung” klar, dass durch die Abmahnung eine Person eine andere auffordert, eine bestimmte Handlung ab Erhalt des Schreibens künftig zu unterlassen.
Grundsätzlich sind Abmahnungen in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis und in jedem zivilrechtlichen Bereich einsetzbar. In Bezug auf Urheberrechtsverletzungen, beispielsweise wegen illegalem Filesharing mittels Internettauschbörsen, fand in den letzten Jahren ein regelrechter Abmahnboom statt.
Filesharing-Systeme, welche oft auch als Internettauschbörsen bezeichnet werden, sind Umschlagplätze für digitale Daten. Über das Internet bieten sich die Nutzer in diesen Systemen mithilfe von zuvor von ihnen installierten Programmen gegenseitig Dateien zum Kopieren an.
Nach dem Herunterladen und Ausführen der auf bestimmten Internetseiten zu findenden sogenannten „Torrent“-Datei kommt es zu einer Verknüpfung aller Rechner, die zu diesem Zeitpunkt online sind und die entsprechende Datei, welche beispielweise ein Film- oder Musikwerk beinhalten kann, vorhält.
Filesharing-Systeme, welche möglicherweise zur Anwendung kommen sind unter anderem „BitTorrent“, „Shareaza“ oder „Vuze“, bei diesen werden in der Regel mittels sämtlicher teilnehmender Rechner gleichzeitig Daten zum – „Download“ = Herunterladen – angeboten sowie zum – „Upload“ = Heraufladen – nachgefragt.
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