Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Streaming und Filesharing, was ist legal, was nicht?

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 09. Oktober 2014 um 09:57
Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei

Im Hinblick auf das Urheberrecht bzw. Internetrecht sehen sich Nutzer einer Vielzahl rechtlicher Probleme ausgesetzt, deren Einordnung mitunter äußerst kompliziert ist.

Gerade beim Filesharing, aber auch beim Streaming ist die rechtliche Situation für einen Laien schwer zu durchschauen. Ziel dieses Artikels ist es dem Leser, einen kurzen Überblick über die rechtliche Lage beim Streaming und Filesharing zu geben.

Was ist Filesharing?

Beim Filesharing erfolgt eine Weitergabe von Dateien zwischen Nutzern über das Internet. Die Weitergabe erfolgt häufig auf einer Peer-to-Peer-Basis. Wenn eine Filesharing-Software benutzt wird stellt der Nutzer in der Regel Dateien von seinem eigenen Computer zum Download für andere bereit. Dafür darf er Daten anderer Nutzer herunterladen. In Filesharing-Netzwerken findet also ein Datentausch statt. Im deutschsprachigen Raum werden Filesharing-Netzwerke daher auch umgangssprachlich als Tauschbörsen bezeichnet.

Was ist Streaming?

Unter Streaming versteht man die gleichzeitige Übertragung und Wiedergabe von Video- und Audiodaten über ein Netzwerk. Beim Streaming wird die Datei In den temporären Speicher eines Rechners geladen. Der Unterschied zum Download liegt darin, dass beim Streaming die Zugriffsmöglichkeit auf die Datei nicht dauerhaft ist, da sie nur in den temporären Speicher eines Rechners geladen wird. Die Nutzung erfolgt dabei über den Internetbrowser. Beispiele sind dabei Youtube, Myvideo oder Dailymotion.

Wie sind Seiten wie “Cuevana.tv.” und “Popcorn Time” einzuordnen?

Auf Seiten wie “Cuevana.tv.” und “Popcorn Time” wird der Film oder Werk zwar gestreamt. Darüber hinaus wird der Film oder das Werk, wenn auch nicht leicht erkennbar wahrscheinlich heruntergeladen und anderen Nutzern angeboten.

Beispiel für eine nach unserer Rechtsansicht legalen Webseite über die Filme und Musik gestreamt werden ist youtube, mehr zum rechtmäßigen Streaming diesem Link.

Filesharing

Wenn es sich bei den Angeboten um Raubkopien handelt, liegt grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vor (quelle). Unter einer Raubkopie versteht man urheberrechtlich geschütztes Material, das gegen oder ohne den Willen des Rechteinhabers verbreitet wird. Da beim Filesharing Dateien zumeist auch für andere Nutzer freigeben werden, liegt oft ebenfalls eine Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützten Materials vor. In solchen Fällen kann eine Abmahnung drohen. Soweit es sich um urheberrechtlich nicht geschütztes Material handelt, ist Filesharing aus urheberrechtlicher Sicht rechtlich zulässig.

Streaming

Die rechtliche Situation beim Streaming ist momentan noch unklar. Das liegt insbesondere daran, dass eine höchstrichterlich Rechtssprechung zum Streaming von urheberrechtlich geschützten Material noch nicht vorliegt.

Breites mediales Aufsehen erregte dabei das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 14.06.2012, Az.: 11 KLs 390 Js 191/11. Das Gericht hat hierbei über die Strafbarkeit des Betreibers der Website kino.to entschieden. Das Gericht ging davon aus, dass das Streamen urheberrechtlich geschützten Materials “illegal” sei. Hierbei handelt es sich aber um eine Einzelmeinung. Ob das Urteil richtungsweisend ist, oder eine Tendenz abzeichnet, kann bezweifelt werden. Es war ein Urteil eines Strafgerichts. Urheberrechtliche Schwerpunkte lagen dem Urteil nicht zugrunde.

Beim Streaming handelt es sich also immer noch um eine rechtliche Grauzone. Bis zur Klärung der Rechtslage sollte sich Nutzern von Streamingdiensten über eine mögliche Abmahnung im Klaren sein.

“Cuevana.tv.” und “Popcorn Time”

Bei der Nutzung solcher Webseiten, sollte dem Nutzer klar sein, dass neben dem Streaming auch ein Download der Datei stattfindet, die dann anderen Nutzern angeboten wird. Die Rechtsgrundlage ist dabei -anders als beim reinen Streaming- klar. Bei der Nutzung dieser Internetseiten besteht die Gefahr, dass man eine berechtigte Abmahnung erhält.

Als Beispiele für eine nach unserer Rechtsansicht illegale Streamingwebseite ist die aktuelle Seite von kinox.to zu nennen, mehr unter dem Link.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Abmahnung von Raffay & Fleck wegen einer Verletzung der Marke „medicott“

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 24. Februar 2022 um 18:02
Eine Abmahnung von Raffay & Fleck: Inhalt des Abmahnschreibens Es liegt ein Abmahnschreiben der Patentanwaltskanzlei Raffay & Fleck vor, in welchem die Vertretung der Mattes & Ammann GmbH & Co.KG angezeigt wird. Dabei handelt es sich einen Hersteller textiler Meterware, der unter anderem auf

Urheber- und Medienrecht: Abmahnung der Kanzlei Sarwari wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film „Junge Mädchen – Das erste Mal #8“

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 10. September 2021 um 14:09
Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Sarwari bei Filesharing Die Kanzlei Sarwari gibt in dem vorliegenden Schreiben an, im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH zu handeln. Laut den Angaben in dem Schreiben sei die G&G Media Foto-Film GmbH Produzentin und Inhaberin der Urheberrechte an dem Film „Junge

Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung: Muster AV-Vertrag Vorlage und Vertrag-Generator als Alternative im Datenschutz, DSGVO oder CHDSG neu der Schweiz zu bearbeiten

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 24. Januar 2023 um 22:01
Einführung in den AV-Vertrag Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist ein zentrales Element der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz personenbezogener Daten im Auftrag. Immer dann, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten an einen externen
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwalt Urheberrecht Markenrecht AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kanzleibriefe

Siemens NX Urheberrechtsverletzung - Was tun?

veröffentlicht am 10. Dezember 2025 um 18:12
Inhalt des Schreibens der Siemens Industry Software GmbH (SISW) wegen unlizenzierter Nutzung ihrer Software Siemens NX Es liegt ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) vor, hiernach sei eine illegal erworbene Software auf einem Rechner innerhalb der angeschriebenen Organisation

IPPC LAW für Aylo Premium Ltd. - Money Talks – Summer Fun

veröffentlicht am 13. Oktober 2025 um 10:10
Anwaltliche Abmahnung der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Details der Forderung Der Aid24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schreiben der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor, in dem diese im Auftrag der Aylo Premium Ltd. handeln soll. Im vorliegenden Fall geht es um die

Abmahnung Railway Empire 2 durch Nimrod Rechtsanwälte

veröffentlicht am 13. Oktober 2025 um 09:10
Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte: Details der Forderung Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei hat ein Schreiben erhalten, das von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH versendet wurde. Die Nimrod Rechtsanwälte sind Experten im Urheberrecht und vertreten oft